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Die Beteiligung.Das Prinzip ist klar und eindeutig. |
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Die SUBG beteiligt sich zeitlich begrenzt an Unternehmen (Laufzeit 10 Jahre mit stufenweiser Abschichtungsmöglichkeit). Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens
75 T€ und höchstens 750 T€. Für die Entscheidung über die Bereitstellung von Beteiligungskapital werden insbesondere die Kriterien des Innovations- und Wachstumspotentials, der Wertschöpfung und der Beschäftigungskomponente herangezogen. |
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Die Stützung des Unternehmens erfolgt über eine zeitlich begrenzte Beteiligung. Das bereitgestellte Kapital führt zu einer erhöhten Bewegungsfreiheit auf dem Markt. |
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| Ein wichtiger Bestandteil dieser Finanzdienstleistung ist die Garantie der BÜRGES-Förderungsbank GmbH für 50% des zur Verfügung gestellten Beteiligungsnominalkapitals. Das Land Salzburg kann im Regelfall diese Garantie aufstocken. | ||||||